Pyrotechnik bei Regionalligaspiel verletzt Kind im Fanblock

AUBSTADT, LKR. RHÖN-GRABFELD – Bei einer Fan-Choreografie während eines Regionalligaspiels ist am Donnerstag ein achtjähriges Kind durch einen Feuerwerkskörper leicht verletzt worden. Die Polizei nahm einen Tatverdächtigen in Gewahrsam und ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Polizei Bad Königshofen betreute das Spiel gemeinsam mit Unterstützungskräften des Zentralen Einsatzdienstes Schweinfurt. Gegen 19:00 Uhr begannen Fans der Gastmannschaft mit einer angemeldeten Choreografie, bei der auch Feuerwerkskörper und Rauchtöpfe gezündet wurden.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurde das Kind im Fanblock durch einen unsachgemäß verwendeten Feuerwerkskörper am Bein getroffen. Der Junge wurde durch den Rettungsdienst vor Ort versorgt, musste jedoch nicht in ein Krankenhaus gebracht werden.

Kurze Zeit später konnten Einsatzkräfte einen 18-jährigen Deutschen in Gewahrsam nehmen. Nach ersten Erkenntnissen soll dieser den Feuerwerkskörper abgefeuert haben, durch den das Kind verletzt wurde.
Die Polizei Bad Königshofen ermittelt nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie eines Verstoßes gegen die Sprengstoffverordnung. Gegen den Mann wurde ein Platzverweis ausgesprochen.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik in Fußballstadien grundsätzlich verboten ist, da dadurch eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit entstehen kann.
Verstöße in und um Stadien sowie auf An- und Abreisewegen werden konsequent verfolgt. Das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik in Menschenmengen oder die Verwendung nicht zugelassener beziehungsweise illegaler Feuerwerkskörper kann Straftatbestände nach dem Sprengstoffgesetz sowie den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung erfüllen.

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