Spektakuläre Verfolgungsjagd in der Rhön: Polizei stoppt flüchtenden Mercedes-Fahrer
SULZFELD / GROSSEIBSTADT – Eine geplante Verkehrskontrolle im Landkreis Rhön-Grabfeld ist am Freitagabend völlig eskaliert. Ein 47-amerikanischer Mercedes-Fahrer versuchte, sich mit massiver Geschwindigkeit einer Polizeistreife zu entziehen. Nach einer wilden Verfolgungsjagd über mehrere Ortschaften hinweg klickten schließlich die Handschellen. Auf den Mann wartet nun ein dickes Paket an Strafverfahren.
Der Vorfall ereignete sich gegen 21:00 Uhr, als eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Bad Brückenau auf den Mercedes in der Sulzfelder Schweinfurter Straße aufmerksam wurde und den Fahrer für eine Routinekontrolle stoppen wollte.
Rasante Flucht über die Dörfer
Anstatt anzuhalten, trat der 47-jährige Deutsche jedoch voll aufs Gaspedal. Mit stark überhöhter Geschwindigkeit raste er vor den Streifenwagen davon. Die Fluchtroute führte in rasantem Tempo von Sulzfeld über Kleinbardorf bis nach Großeibstadt.
Dort angekommen stellte der Mann seinen Wagen abrupt ab und versuchte, seine Flucht zu Fuß fortzusetzen. Weit kam er jedoch nicht: Die Beamten, die den Raser dicht auf den Fersen waren, konnten den Mann schnell einholen, überwältigen und vorläufig festnehmen.
Die Quittung: Drogen, kein Führerschein und Auto weg
Bei der anschließenden Überprüfung des Mannes stellte sich schnell heraus, warum er den Ermittlern so vehement entkommen wollte. Die Polizisten deckten gleich mehrere schwere Delikte auf:
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Keine Fahrerlaubnis: Der 47-Jährige war überhaupt nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins.
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Drogeneinfluss: Der Mann stand zum Zeitpunkt der Fahrt offenbar unter dem akuten Einfluss von Betäubungsmitteln.
Die Beamten ordneten daraufhin umgehend eine Blutentnahme an, um den exakten Drogenkonsum juristisch nachzuweisen. Doch damit nicht genug: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen griffen die Behörden hart durch und beschlagnahmten den Flucht-Mercedes noch vor Ort.
Gegen den Fahrer wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er muss sich nun unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (Flucht vor der Polizei wird rechtlich oft als sogenanntes „Alleinrennen“ eingestuft), Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einer Fahrt unter Drogeneinfluss verantworten.
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